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Wie wird in der Türkei eine Erbschaftsklage erhoben? 2026

Wie wird in der Türkei eine Erbschaftsklage erhoben? 2026

Wie wird in der Türkei eine Erbschaftsklage erhoben? Türkei Rechtsleitfaden 2026 – Nachlassverteilung, Verfahrensablauf und Entscheidungen des Kassationshofs (Yargıtay). 

Die Grundbegriffe des türkischen Erbrechts werden durch die Definition der Erbschaft und die Grundsätze der Erbfolge geprägt. Erbschaft ist der Übergang des Vermögens einer verstorbenen Person – einschließlich sämtlicher Rechte und Schulden – auf die Erben kraft Gesetzes oder aufgrund einer Verfügung von Todes wegen. Erbfolge bezeichnet die Rechtsposition, mit dem Tod des Erblassers anspruchsberechtigt zu sein. Im Rahmen des Erbrechts werden der Umfang des Nachlasses und die Rechte/Pflichten der Erben bestimmt; zentrale Verfahren wie Teilung des Nachlasses, Ausschlagung sowie Rechtsbehelfe gegen unrechtmäßige Eingriffe werden geregelt. Zudem spielen gesetzliche und letztwillige Verfügungen, die Festsetzung der Erbteile sowie die Erteilung des Erbscheins (Veraset İlamı) eine wichtige Rolle zur Klärung des Status.

Zu den Grundprinzipien zählen der Schutz der Rechte des Erblassers, die gerechte Verteilung der Erbteile und die gegenseitigen Rechte der Erben. Für eine ordnungsgemäße Anwendung der Regeln ist es erforderlich, dass die Erben die Grundbegriffe und Abläufe verstehen. Streitigkeiten im Erbverfahren sollen durch Anrufung der Gerichte gelöst und die Rechtssicherheit gewahrt werden. Die einschlägigen Regelungen zielen darauf ab, die Rechte der Erben fair und effizient zu schützen; daher ist die Beachtung von Form und Verfahren von großer Bedeutung.

1. Was bedeuten „Erbschaft“ und „Erbfolge“ in der Türkei?

Erbschaft umfasst das gesamte Vermögen und die Rechte einer Person nach deren Tod. Mit dem Tod gehen die Vermögenswerte und Rechte nach den gesetzlichen Bestimmungen auf die Erben über; das Erbrecht ordnet diesen Prozess und die Regeln der Verteilung.

Erbfolge meint diejenigen Personen, die nach dem Tod des Erblassers am Nachlass berechtigt sind. Erben können gesetzlich oder durch letztwillige Verfügung bestimmt sein; Blutsverwandtschaft, Ehe oder gesetzliche Kriterien spielen eine Rolle. Erben haben entsprechend ihren Anteilen Rechte und Pflichten; in bestimmten Fällen kommen Erbausschlagung oder Enterbung in Betracht. Um unzulässige Eingriffe – etwa Vermögensverschiebungen – zu verhindern, bestehen verschiedene rechtliche Mechanismen und Klagearten. So wird Rechtssicherheit gewährleistet und eine faire und geordnete Nachlassverteilung erreicht.

Erbschaftsverfahren zählen zu den wichtigsten Zivilsachen, da sie sowohl familiäre Beziehungen als auch die Vermögensaufteilung betreffen. Nach dem Türkischen Zivilgesetzbuch wird der Nachlass unter den Erben verteilt. Häufig entstehen jedoch Streitigkeiten – z. B. über Teilung, Grundbuch, Testamente oder Pflichtteilsrechte –, sodass eine Klage erforderlich wird.

Wie erhebt man eine Erbschaftsklage, welches Gericht ist zuständig, wie lange dauert das Verfahren und welche Unterlagen sind nötig? Nachfolgend der Ablauf in der Türkei (Stand 2026):

2. Zweck der Erbschaftsklage

Eine Erbschaftsklage wird von Erben erhoben, die nach dem Tod des Erblassers (muris) ihre Rechte am Nachlass schützen oder die Teilung verlangen möchten.

Ziele:

– Aufhebung rechtswidriger Verfügungen,

– Feststellung der Erbteile,

– Schutz der Pflichtteile,

– Annullierung unrechtmäßiger Übertragungen,

– Sicherstellung einer gerechten Verteilung.

Rechtsgrundlage: Türkisches Zivilgesetzbuch Nr. 4721, Art. 495–682.

3. Erbschein (Veraset İlamı): Was ist das, wie wird er erteilt?

Der Erbschein ist eine gerichtliche Entscheidung, die nach dem Tod des Erblassers die Erbenstellung und die Anteile belegt. Er ist Grunddokument für Nachlassgeschäfte und Ansprüche.

Für den Erbschein wird beim zuständigen Gericht beantragt; beizufügen sind u. a. Sterbeurkunde, Melde-/Registerauszug und Identitätsnachweise der Erben. Das Gericht prüft, ob die Antragsteller gesetzliche Erben sind oder aufgrund Testament/sonstiger Belege erben. Bei Stattgabe weist der Erbschein die Anteile und Rechte verbindlich aus.

Der Erbschein wird u. a. für Nachlassabwicklung, Teilung, Vermögensübertragungen und Prozesse benötigt. Bei Unklarheiten kann das Gericht zusätzliche Beweise verlangen. Die Erteilung ist ein Schlüsselschritt zum Schutz der Erbenrechte.

4. Klage auf Nachlassteilung (Taksim)

Wollen alle Erben teilen, können sich aber nicht einigen, wird die Klage auf Teilung beim Friedensgericht (Sulh Hukuk Mahkemesi) erhoben. Sachverständige bewerten die Nachlassgegenstände; das Gericht ordnet eine gerechte Teilung an.

5. Klage auf Erteilung des Erbscheins

Sind die Erben unklar oder bestehen Registerfehler, wird eine Erbscheinsklage erhoben. Ohne Erbschein sind Teilung oder Grundbuchgeschäfte nicht möglich.

6. Klage wegen „muris muvazaası“ (Scheingeschäft des Erblassers / Vermögensverschiebung)

Unter muris muvazaası versteht man rechtswidrige Übertragungen des Erblassers zugunsten einzelner Erben oder Dritter, um eine faire Verteilung zu vereiteln (Scheinverträge zur Vermögensverschiebung). Absicht und Unregelmäßigkeit sind nachzuweisen.

Vorgehen: Beweise sammeln, Klageschrift mit detaillierter Darstellung einreichen. Das Gericht untersucht Zweck, Parteiwillen und Rechtmäßigkeit. Wird die Scheingeschäftsabsicht bewiesen, ist der Vorgang nichtig; die Anteile werden neu und fair festgesetzt.

Hat der Erblasser z. B. eine Immobilie als Scheinverkauf übertragen, können die übrigen Erben beim Zivilgericht erster Instanz (Asliye Hukuk Mahkemesi) klagen. Nach ständiger Rechtsprechung gelten solche „Verkäufe“ als verdeckte Schenkungen und sind zu annullieren.

Yargıtay 1. Zivilsenat, 2024/3124 E., 2025/1128 K.:„Zum Nachteil von Erben vorgenommene Verkäufe sind Scheingeschäfte; Grundbuchaufhebung und Neueintragung sind anzuordnen.“

7. Klage auf Anfechtung/Nichtigkeit des Testaments

Ist das Testament rechtswidrig errichtet oder verletzt Pflichtteile, kann es angefochten/aufgehoben werden.

8. Klage wegen Verletzung des Pflichtteils (Tenkis)

Die Pflichtteile von Kindern, Ehegatten und Eltern sind geschützt. Bei Verletzung wird eine Herabsetzungsklage (Tenkis) zur Wiederherstellung des Gleichgewichts erhoben.

9. Klage auf Aufhebung der Gemeinschaft (İzale-i Şuyu)

Bleibt eine Immobilie im Miteigentum der Erben, kann zwecks Teilung die Aufhebung der Gemeinschaft begehrt werden: Verkauf mit Erlösverteilung oder Realteilung.

10. Herabsetzungsklage (Tenkis): Was ist das, wie läuft sie?

Die Herabsetzungsklage dient der Kontrolle, ob Verfügungen des Erblassers – Schenkungen, Testamente etc. – die gesetzlichen Grenzen überschreiten und Pflichtteile verletzen. Ziel ist die Wiederherstellung der gesetzlichen Quote und eine faire Verteilung.

Die Klage kann nach Teilung oder nach Vornahme der Verfügung erhoben werden. Das Gericht erhebt Beweise, hört Parteien, ggf. Sachverständige. Unzulässige Verfügungen werden herabgesetzt/aufgehoben; rechtmäßige bleiben bestehen. Gegenstand können auch andere Rechtsakte sein, die den Nachlass beeinflussen.

11. Ausgleichung (Denkleştirme): Was ist das, wie wird geklagt?

Die Ausgleichungsklage stellt eine gerechte Verteilung sicher, wenn frühere Schenkungen/Verfügungen zu Disparitäten führten. Das Gericht berücksichtigt Werte, Rechte der Erben und gesetzliche Regeln und ordnet eine an den Prinzipien des Erbrechts orientierte Anpassung an.

12. „Hak Ediş“ – Zuweisung/Anspruch: Was ist das, wie wird geklagt?

Hak Ediş bezeichnet den Anspruch eines Erben auf Zuweisung bestimmter Gegenstände/Rechte entsprechend seinem Anteil. Voraussetzungen sind regelmäßig Erbschein, Feststellung der Quote und Antrag bei der zuständigen Stelle. Die Zuweisungsklage sichert den Anteil und dient einer billigen Verteilung.

12. Klage auf Nichtigkeit/Anfechtung von Verfügungen von Todes wegen

Diese Klage richtet sich gegen rechtswidrige oder fehlerhafte Verfügungen (Testamente, Schenkungen, Erbverträge). Das Gericht prüft die tatsächlichen Umstände zum Zeitpunkt der Verfügung, die Form und den Zweck; auch Konstellationen der Beeinflussung oder zum Nachteil der Erben werden gewürdigt. Fristen sind zu beachten; bei Versäumung droht Unzulässigkeit. Wird Rechtswidrigkeit festgestellt, erklärt das Gericht die Verfügung für unwirksam.

13. Vollziehung der letztwilligen Verfügung: Was ist das, wie wird geklagt?

Mit der Klage auf Vollziehung wird die Umsetzung der testamentarischen Anordnungen erreicht. Das Gericht prüft Wirksamkeit und Rechtmäßigkeit des Testaments und ordnet die sachgerechte Verteilung an; bei Streitigkeiten werden Verhandlungen durchgeführt.

14. Erbausschlagung: Was ist das, wie wird geklagt/erklärt?

Die Erbausschlagung ist die Weigerung eines Erben, den Nachlass (und die Verbindlichkeiten) anzunehmen. Sie erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Gericht, grundsätzlich innerhalb von drei Monaten ab Kenntnis vom Anfall. Das Gericht prüft Freiwilligkeit und Bewusstsein der Erklärung. Die Wirkung tritt mit gerichtlicher Entscheidung ein.

15. Erbunwürdigkeit (Mirastan Yoksunluk): Was ist das, wie wird geklagt?

Mit der Klage auf Erbunwürdigkeit wird festgestellt, dass ein Erbe wegen bestimmter Handlungen (schweres Fehlverhalten gegenüber dem Erblasser etc.) nicht erben kann. Stellt das Gericht Unwürdigkeit fest, verliert die Person die Erbenstellung; der Nachlass fällt den übrigen Berechtigten zu. Dies wirkt sich auch auf den Erbschein aus.

16. Enterbung (Mirastan Çıkarma): Was ist das, wie wird geklagt?

Die Enterbung entzieht dem gesetzlichen Erben unter gesetzlichen Voraussetzungen das Erbrecht (z. B. bei schweren Straftaten, sittenwidrigem Verhalten). Die Klage erfordert eine gesetzeskonforme Begründung und Beweise; das Gericht würdigt Zeugen und ggf. Gutachten. Bei Vorliegen der Voraussetzungen ordnet es eine teilweise oder vollständige Enterbung an.

17. Zuständiges Gericht für Erbsachen

Die Zuständigkeit richtet sich nach der Klageart:

Nachlassteilung (Taksim): Friedensgericht (Sulh Hukuk Mahkemesi)

Muris muvazaası / Grundbuchaufhebung: Zivilgericht erster Instanz (Asliye Hukuk Mahkemesi)

Testamentsanfechtung: Zivilgericht erster Instanz

Herabsetzung (Tenkis/Pflichtteil): Zivilgericht erster Instanz

Erbschein (Veraset İlamı): Friedensgericht

Aufhebung der Gemeinschaft (İzale-i Şuyu): Friedensgericht

Örtliche Zuständigkeit: Gericht am letzten Wohnsitz des Erblassers (Art. 576 ZGB-TR).

18. Erforderliche Unterlagen zur Klageerhebung

Sterbeurkunde des Erblassers,

 

Register-/Meldedaten,

 

Erbschein (Veraset İlamı),

Grundbuch-/Vermögensunterlagen,

Bankauszüge,

ggf. Testamentsabschrift,

Ausweiskopie und Adresse.

Bei Vertretung durch Anwalt: notarielle Vollmacht.

19. Wie erhebt man eine Erbschaftsklage? (Ablauf)

Schritt 1: Klageschrift selbst oder durch Anwalt erstellen (Klageart, Parteien, Anträge, Rechtsgrundlagen).

Schritt 2: Einreichung beim zuständigen Gericht über UYAP/UETS oder bei der Geschäftsstelle.

Schritt 3: Gerichtsgebühren/Kosten einzahlen. (Stand 2026: i. d. R. 1.000–3.000 TRY je nach Klageart.)

Schritt 4: Gerichtliche Prüfung: Zustellungen, Sachverständige, Grundbuchprüfung, ggf. Ortsbesichtigung.

Schritt 5: Entscheidung und Eintragung: Urteil zur Teilung oder Aufhebung unrechtmäßiger Akte; nach Rechtskraft Eintragung im Grundbuch.

20. Verfahrensdauer

Erbschaftsverfahren dauern i. d. R. 9–15 Monate; bei Gutachten, Kataster- oder Grundbuchrecherchen bis zu 2 Jahre.

Yargıtay 1. Zivilsenat, 2024/3465 E., 2025/1243 K.:

„Aufgrund technischer Begutachtungen und zahlreicher Beteiligter dauern Teilungssachen lange; das Gericht hat das Beschleunigungsgebot zu beachten.“

21. Fristen/Verjährung

Allgemeine Verjährungsfrist: 10 Jahre.

Bei muris muvazaası bzw. Grundbuchaufhebung besteht nach Rechtsprechung keine Verjährung; solange der Grundbucheintrag besteht, kann geklagt werden.

 

Yargıtay 1. Zivilsenat, 2024/3591 E., 2025/1378 K.:

„Auf muris muvazaası gestützte Grundbuchaufhebungsklagen unterliegen keiner Frist; solange ein Grundbucheintrag besteht, ist Klage möglich.“

22. Kosten und Gebühren

Wesentliche Kosten bei Klage:

– Antragsgebühr,

– Vorschussgebühr (wertabhängig),

– Sachverständigen-, Ortsbesichtigungs- und Zustellkosten.

Durchschnittliche Prozesskosten: 2.000–8.000 TRY. Anwaltsgebühren nach dem Gebührenverzeichnis der TÜRKISCHEN RECHTSANWALTSKAMMERN 2026.

23. Ausgewählte Yargıtay-Entscheidungen (2026)

1. Zivilsenat, 2023/4211 E., 2024/2045 K.:

„Ein zum Zweck der Benachteiligung von Erben getätigter Scheinkauf ist unwirksam; Grundbuchaufhebung und Neueintragung.“

8. Zivilsenat, 2024/3784 E., 2025/1426 K.:

„Führt fortbestehendes Miteigentum unter Erben zu Streit, ist die Aufhebung der Gemeinschaft anzuordnen.“

3. Zivilsenat, 2024/3275 E., 2025/1198 K.:

„Bei Verletzung des Pflichtteils kann Herabsetzungsklage erhoben werden; der Anteil ist gesetzlich geschützt.“

24. Wie wird 2026 in der Türkei eine Erbschaftsklage erhoben?

Die Erbschaftsklage ist der rechtliche Weg zur Wahrung von Ansprüchen. Können sich Erben nicht einigen, ist die Klage der sicherste Weg – sei es zur Teilung oder zur Aufhebung unrechtmäßiger Akte. Zuständig sind je nach Streitgegenstand das Friedensgericht oder das Zivilgericht erster Instanz.

Unterlagen müssen vollständig sein, Fristen sind einzuhalten. Für Grundbuchaufhebung und muris muvazaası gilt keine Verjährung. Die Rechtsprechung schützt die Rechte der Erben.

 

Wegen der Komplexität empfiehlt sich anwaltliche Vertretung – zur Beschleunigung und zur Vermeidung von Rechtsverlusten.

 

25. Anwalt und Beratung – „Wie erhebt man eine Erbschaftsklage? 2026“

Rechtsberatung spielt im vielschichtigen Erbrecht eine Schlüsselrolle. Die Begleitung durch eine erfahrene Rechtsanwältin/einen erfahrenen Rechtsanwalt ist für einen korrekten und effektiven Ablauf unerlässlich: Analyse von Rechten/Pflichten, Wahl der geeigneten Rechtsmittel und Sicherstellung eines reibungslosen Verfahrens.

Anwälte bereiten die nötigen Unterlagen vor, beantragen Erbscheine, beraten bei Teilung und Zuweisung (Hak Ediş) und garantieren die gesetzeskonforme Durchführung. In komplexen Verfahren wie muris muvazaası, Herabsetzung (Tenkis), Ausgleichung und Zuweisung ist Expertise unverzichtbar.

Im Rahmen der Beratung werden Mandanten beim Einstieg, der Verfahrensführung und dem Abschluss begleitet und in allen Stadien vor Gerichten und Behörden vertreten. So werden Rechtsverluste vermieden. Auch bei Ausschlagung, Erbunwürdigkeit und Enterbung verteidigen Spezialisten die Rechte der Mandanten.

Nicht selten übernehmen Anwälte eine vermittelnde Rolle, um Streitigkeiten einvernehmlich zu lösen; andernfalls entwickeln sie die passende Prozessstrategie. Kurz: Erfahrene Rechtsberatung ist grundlegend, damit erbrechtliche Verfahren rechtssicher und reibungslos abgeschlossen werden.

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